Mit weniger Aufwand mehr Geld im Portemonnaie
Wer den selbst erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält jetzt mehr Geld pro Kilowattstunde. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 Kilowatt installierter Leistung beträgt 8,20 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten für den Anlagenteil, der über zehn Kilowatt hinausgeht, 7,10 Cent. Diese Vergütungssätze sind langfristig staatlich garantiert und zwar für die kommenden 20 Jahre.
Beispielrechnung:
Nehmen wir an, Sie haben eine 45 Kilowatt Peak-Anlage auf dem Dach. Aus den ersten 10 Kilowatt Peak Ihrer Anlage erhalten Sie 8,20 Cent pro Kilowattstunde. Für die Energie aus den folgenden 30 Kilowatt Peak werden 7,10 Cent für jede Kilowattstunde und für die restlichen 5 Kilowatt Peak 5,80 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
Daraus ergibt sich folgende konkrete Rechnung:
(10 x 8,20 Cent + 30 x 7,10 Cent + 5 x 5,80 Cent) : 45 = 7,20 Cent. In Summe ergibt sich für unsere Beispielanlage eine angepasste EEG-Vergütung von 7,20 Cent pro Kilowattstunde.
Profi-Tipp:
Seit 2023 ist auch das Anlagensplitting möglich. Das Splitting bei Photovoltaikanlangen bedeutet, dass die gesamte Anlage in mehrere kleine Teilanlagen aufgeteilt werden kann. So können Betreibende von der höheren Vergütung für die Energie aus kleineren Anlagen profitieren und ihren Ertrag insgesamt maximieren.
Bitte sprechen Sie uns zu allen in diesem Newsletter genannten Themen zeitnah an, damit wir für Sie eine gute Lösung erarbeiten können.
Sergei Rupp Gerold Braun